Wir sind eine mittelständische deutsche Rechtsanwaltskanzlei mit einem engagierten Team, das sich auf verschiedene Rechtsbereiche spezialisiert hat. Unser Ziel ist es, für unsere Kanzlei höchste Compliance-Standards sicherzustellen und unsere Kolleginnen und Kollegen in einem zunehmend regulierten Umfeld bestmöglich zu unterstützen. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen motivierten Risk- & Compliance Manager (m/w/d), der/die sich für Themen wie Geldwäsche-prä-vention, Sanktionscompliance und für allgemeine Compliance-Aufgaben in einer Rechtsanwalts-kanzlei begeistert.
Ihre Perspektive: Sie sind Sparringspartner für Compliance-Themen und sind Teil unseres Risk & Compliance-Teams.
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Die Lawgentur schaltet im Auftrag unseres Kunden GSK STOCKMANN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Karl-Scharnagl-Ring 8, 80539 München, www.gsk.de (nachfolgend „Kunde“) Stellenanzeigen und verwaltet die darauf eingehenden Bewerbungen mittels der Bewerbermanagement-Software Heyrecruit (Anbieter: Artrevolver GmbH, Großmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main, www.heyrecruit.de).
Zweck dieser Maßnahme ist die Gewinnung qualifizierten Personals für unseren Kunden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Datenkategorien: Anrede, Vor- und Nachname, Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Aus den Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und weitere freiwillige Dokumente) können zudem besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO wie rassische und ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung (z.B. Fotos), Gesundheitsdaten (z.B. Angaben zum Grad der Schwerbehinderung) oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellten Daten geben wir an unseren Kunden weiter.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung beim Bewerbermanagement ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG (Personalauswahl zur Besetzung offener Stellen, also zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses).
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